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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Elektroinstallations- und Elektrotechnikleistungen

P&S Elektrotechnik – Marke der P&S Projektentwicklung GmbH Stand: 21.10.2026

1. Vertragspartner und Anwendungsbereich

1. Vertragspartner für unter der Marke „P&S Elektrotechnik“ angebotene Elektroinstallations-, Instandsetzungs-, Wartungs- und sonstige elektrotechnische Werkleistungen ist die P&S Projektentwicklung GmbH, Russellstraße 84, 26871 Papenburg (nachfolgend „wir“). Betriebsstandort: Otto-Hahn-Straße 6, 26810 Westoverledingen. 2. Diese AGB gelten für die vereinbarten Leistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes regeln. 3. Individuelle vertragliche Abreden gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Bei abweichenden Vertragstypen, insbesondere reinen Kauf- oder Wartungs-/Dauerschuldverhältnissen, sind ergänzende bzw. gesonderte Regelungen erforderlich.

2. Angebote und Vertragsschluss

1. Anfragen über die Website, Telefon und E-Mail stellen zunächst keinen verbindlichen Auftrag dar. Auch eine automatisch versandte Eingangsbestätigung begründet noch keinen Werkvertrag. 2. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den ausdrücklich vereinbarten Änderungen. Ein Vertrag kommt nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln durch übereinstimmende Erklärungen zustande. 3. Eventuell erforderliche Bestandsaufnahme, gesonderte Planung oder kostenpflichtige Prüfungen werden nur berechnet, wenn eine Vergütung hierfür zuvor vereinbart wurde.

3. Leistungen und Ausführung

1. Wir führen die vertraglich vereinbarten Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Maßgeblich sind die im Angebot spezifizierten Leistungsgrenzen. 2. Arbeiten am vorhandenen Stromnetz, am Zählerschrank oder an der Gebäudeinstallation können technische Anpassungen erforderlich machen, die bei einer ersten Besichtigung nicht erkennbar waren. Notwendige zusätzliche Leistungen besprechen wir, soweit möglich, vor Ausführung mit dem Auftraggeber und vereinbaren den Umfang und die Vergütung; gesetzliche Regelungen über Änderungen des Werkerfolgs bleiben unberührt. 3. Netzbetreiberleistungen, externe Genehmigungen, zusätzliche bauliche Arbeiten und Fremdgewerke sind nur geschuldet, soweit im Angebot ausdrücklich enthalten.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ermöglicht nach vorheriger Terminabstimmung Zugang zu den vereinbarten Arbeitsbereichen und stellt die erforderlichen, ihm verfügbaren Informationen zu vorhandenen Leitungen, Anlagen und besonderen Gefahren zur Verfügung. 2. Bei Eigentums- oder Mietobjekten ist der Auftraggeber für die rechtzeitig erforderliche Zustimmung des Berechtigten verantwortlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. 3. Sind Vorleistungen anderer Gewerke notwendig, stimmen die Parteien die weitere Vorgehensweise ab. Gesetzliche Rechte wegen Behinderungen und Mitwirkungsversäumnissen bleiben unberührt.

5. Termine

1. Verbindliche Fertigstellungs- und Ausführungstermine werden individuell vereinbart. Angaben ohne ausdrückliche Verbindlichkeit sind Planungsziele. 2. Verzögerungen infolge externer Umstände führen nicht automatisch zu einer einseitigen Vertragsauflösung oder einem Ausschluss gesetzlicher Ansprüche. Die Parteien informieren sich zeitnah und klären die Folgen nach den gesetzlichen Regelungen.

6. Vergütung und zusätzliche Leistungen

1. Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung. Bei vereinbarten Einheitspreisen oder Stundenlohnarbeiten erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der vereinbarten Sätze und nachprüfbaren Leistungen. 2. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Soweit ein verbindlicher Gesamtpreis vereinbart wurde, sind Mehrkosten nur nach gesonderter vertraglicher bzw. gesetzlich zulässiger Grundlage zu berechnen. 3. Zusatzwünsche oder Änderungen werden hinsichtlich der Preis- und Terminfolgen vorab abgestimmt, soweit dies möglich ist; zwingende gesetzliche Änderungsrechte bleiben unberührt.

7. Abschlagszahlungen, Abnahme und Schlussrechnung

1. Abschlagszahlungen können nach Maßgabe einer individuellen Vereinbarung sowie der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 632a BGB, verlangt werden. 2. Für abnahmepflichtige Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Eine fiktive Abnahme kommt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und unter Beachtung zusätzlicher Hinweise gegenüber Verbrauchern in Betracht. 3. Die Schlussrechnung wird nach den gesetzlichen Regeln und etwaigen individuellen Absprachen fällig; insbesondere sind die Voraussetzungen des § 641 BGB zu beachten.

8. Mängelrechte

1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Ansprüche aus den einschlägigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 2. Die gesetzlich anwendbaren Verjährungsfristen werden durch diese AGB nicht verkürzt. Je nach Vertrag und Gegenstand können unterschiedliche Verjährungsfristen einschlägig sein. 3. Herstellergarantien bestehen nur, wenn sie gesondert erklärt wurden, und lassen gesetzliche Ansprüche unberührt.

9. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Insbesondere bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige gesetzlich zwingende Ansprüche unberührt. Diese AGB enthalten keine pauschalen Haftungsausschlüsse.

10. Verbraucherwiderruf

1. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular rechtzeitig. 2. Bei Arbeiten, mit denen auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist begonnen werden soll, sind die dafür einschlägigen gesetzlichen Anforderungen individuell zu prüfen und einzuhalten. Ein Widerrufsrecht entfällt nicht allein aufgrund dieser AGB. 3. Verträge kommen auf dieser Website in der geplanten Version nicht unmittelbar zustande; das Websiteformular dient nur der unverbindlichen Anfrage.

11. Datenschutz und Kommunikation

Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Einzelheiten enthalten unsere Datenschutzhinweise. Für vertraglich relevante Erklärungen ist ggf. die gesetzlich vorgeschriebene Form zu beachten; die Nutzung eines Messengers ersetzt eine vorgeschriebene Form nicht automatisch.

12. Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht; zwingende Schutzvorschriften für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben unberührt. 2. Für Gerichtsstand, anwendbare Vertragsbestimmungen und Streitbeilegung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern wird kein von den gesetzlichen Regeln abweichender ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

--- Anwendungshinweis: Vor Geschäftseinsatz durch eine auf Bau-/Handwerks- und Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei auf BGB-Werkvertrag/Bauvertrag, Unternehmer/Verbraucher, Abschläge, Preisgleitklauseln, Einsatz von Subunternehmern, Gewährleistung, Widerrufsrechte und etwaige VOB/B-Verwendung abstimmen. Keine pauschale VOB/B-Einbeziehung oder Verbraucher-Haftungs-/Widerrufsausschlüsse.

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